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Regelung Juleica Thüringen 2021

Regelung Juleica Thüringen 2021 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie 

Die JuleiCa ist weiterhin stark von den Auswirkungen der Pandemie betroffen. Herausforderungen und Bedarfe sind entstanden und es kommen neue hinzu. Vieles wurde bereits in den vergangenen Monaten anders geplant und mit neuen Methoden durchgeführt. Die Gültigkeit der bis 30. Juni 2021 auslaufenden JuleiCa wurde einmalig um sechs Monate verlängert (siehe Schreiben des TMBJS vom 09. Februar 2021). 

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Regelung Juleica 2020

In Thüringen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie vom 24.06.2020

JULEICA-AUSBILDUNG online – Durchführung und Anerkennung

Für 2020 gilt: Grundausbildungen können anteilig als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Eine Präsenz – und Gruppenanteil im Rahmen der Ausbildung von mindestens 50 % (also 18 Stunden) der zeitlichen Gesamtausbildung (36 Stunden) ist jedoch weiterhin notwendig. Welche Inhalte wie online vermittelt werden, liegt in Trägerverantwortung. Die Form der Ausbildung sollte bei Antragstellung inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben nachgewiesen werden, für die Prüfung zeigt sich der freie Träger verantwortlich.