Freistellungsregelung ehrenamtliche Tätigkeit

Freistellungsregelung ehrenamtliche Tätigkeit

Antrag auf einen Zuschuss als Ersatz des Vergütungsausfalls gem. § 18a Abs. 7 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes i. V. m. der Verwaltungs­vorschrift zur Umsetzung der Freistellungsregelung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit nach § 18a Abs. 8 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes (15.06.2020)