Freistellungsregelung ehrenamtliche Tätigkeit
Antrag auf einen Zuschuss als Ersatz des Vergütungsausfalls gem. § 18a Abs. 7 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes i. V. m. der Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der Freistellungsregelung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit nach § 18a Abs. 8 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes (15.06.2020)
Freistellung ehrenamtliche Tätigkeit Jugendarbeit
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Verwaltungsvorschrift Umsetzung Freistellungsregelung
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