Die JugendLeiterCard (JuLeiCa) Thüringen ist ein Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen der Jugendarbeit, die bundesweit einheitliche Gültigkeit hat. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der InhaberInnen.
Wer unter welchen Bedingungen wie eine Juleica beantragen kann, regeln die Bundesländer. Daher gibt es zwar bundesweite Mindestanforderungen, aber auch landesspezifische Regelungen.
Juleicaschulung kostenlos
In Thüringen werden Juleica Aus- und Fortbildungen seit 2023 für alle Thüringer ehrenamtlichen Jugendleiterinnen kostenlos angeboten. Die Finanzierung erfolgt über Mittel des Landesjugendförderplans, der gezielt die Förderung und Qualifizierung des Ehrenamts in der Jugendarbeit unterstützt.
Alle ausbildende Träger in Thüringen können einen entsprechenden Antrag postalisch an den Landesjugendring Thüringen e.V. ; Johannesstraße 19; 99084 Erfurt stellen.
Ansprechpartnerin: Frau B. Märker; Tel.: 0361 57 67 831;
Schulungstermine
Einladung zur Fortbildung für Juleica-Ausbildende am 15.11.2025
Liebe Juleica-Ausbildende,
wir freuen uns, euch gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie eine besondere Fortbildung anzubieten! Hier könnt ihr euch in aktuellen Themen weiterbilden und euch mit anderen Ausbildenden vernetzen.
Schwerpunkt:
Im Mittelpunkt steht diesmal das wichtige Thema „Kinderschutz vs. Juleica“ – hier erfahrt ihr, wie ihr das Thema Kinderschutz in der Juleica Aus- und Fortbildung vermitteln könnt.Für euren Einsatz:
Die Teilnahme wird anteilig als Juleica-Fortbildung anerkannt – ein weiterer Schritt, um euer Engagement zu stärken und zu würdigen.Sei dabei und nutze die Chance zum Austausch und zur Weiterqualifizierung.
Freistellungsregelung
Richtlinien
Juleica-Handbuch
Das neu aufgelegte Juleica-Handbuch mit wichtigen Themen rund um die Jugendleitertätigkeit.
Juleica-Antrag
– du hast eine Juleica-Ausbildung nach der in Thüringen gültigen Richtlinie absolviert und kannst eine Erste-Hilfe-Ausbildung nachweisen;
– du bist in der Jugendarbeit tätig und 16 Jahre alt;
– du hast eine gültige E-Mail-Adresse und ein digitales Portrait-Foto