Die JugendLeiterCard (JuLeiCa) Thüringen ist ein Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen der Jugendarbeit, die bundesweit einheitliche Gültigkeit hat. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der InhaberInnen.
Wer unter welchen Bedingungen wie eine Juleica beantragen kann, regeln die Bundesländer. Daher gibt es zwar bundesweite Mindestanforderungen, aber auch landesspezifische Regelungen.
Schulungen
Freistellungsregelung
Richtlinien
Juleica-Handbuch
Das neu aufgelegte Juleica-Handbuch mit wichtigen Themen rund um die Jugendleitertätigkeit.
Juleica-Antrag
– du hast eine Juleica-Ausbildung nach der in Thüringen gültigen Richtlinie absolviert und kannst eine Erste-Hilfe-Ausbildung nachweisen;
– du bist in der Jugendarbeit tätig und 16 Jahre alt;
– du hast eine gültige E-Mail-Adresse und ein digitales Portrait-Foto