Die JugendLeiterCard (JuLeiCa) Thüringen ist ein Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen der Jugendarbeit, die bundesweit einheitliche Gültigkeit hat. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der InhaberInnen.
Wer unter welchen Bedingungen wie eine Juleica beantragen kann, regeln die Bundesländer. Daher gibt es zwar bundesweite Mindestanforderungen, aber auch landesspezifische Regelungen.
Juleicaschulung kostenlos
In Thüringen werden Juleica Aus- und Fortbildungen seit 2023 für alle Thüringer ehrenamtlichen Jugendleiterinnen kostenlos angeboten. Die Finanzierung erfolgt über Mittel des Landesjugendförderplans, der gezielt die Förderung und Qualifizierung des Ehrenamts in der Jugendarbeit unterstützt.
Alle ausbildende Träger in Thüringen können einen entsprechenden Antrag postalisch an den Landesjugendring Thüringen e.V. ; Johannesstraße 19; 99084 Erfurt stellen.
Ansprechpartnerin: Frau B. Märker; Tel.: 0361 57 67 831;
Termine
Qualifizierung für Juleica-Ausbildende
Wann: Montag, 15. Juni 2026; von 09:30 bis etwa 16:30 Uhr
Wo: Naturfreundehaus, Johannesstraße 127, 99084 Erfurt
Anmeldeschluss: 27. April 2026
Warum teilnehmen:
Wenn du andere in der Jugendarbeit ausbildest oder ausbilden willst, bekommst du an einem Tag frische Praxismethoden und echtes Werkzeug an die Hand, von psychischen Krisen über demokratische Bildung bis zu Erlebnispädagogik. Du vernetzt dich mit Kolleginnen und Kollegen und bekommst 6 Stunden als anerkannte Juleica-Fortbildung angerechnet.
Freistellungsregelung
Richtlinien
Juleica-Handbuch
Das neu aufgelegte Juleica-Handbuch mit wichtigen Themen rund um die Jugendleitertätigkeit.
Juleica-Antrag
– du hast eine Juleica-Ausbildung nach der in Thüringen gültigen Richtlinie absolviert und kannst eine Erste-Hilfe-Ausbildung nachweisen;
– du bist in der Jugendarbeit tätig und 16 Jahre alt;
– du hast eine gültige E-Mail-Adresse und ein digitales Portrait-Foto
